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Freitag, 29. August 2014

Wir haben nicht gewonnen!

Haben wir verloren? Nein! Wir hatten nichts zu verlieren!

Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Halle folgt das Oberverwaltungsgericht den Zweifeln der Eltern. Eine abschließende Klärung wird erst im Hauptverfahren erfolgen können.

Langfristig wird auch die Grundschule Rösa nicht bestehen bleiben. Damit werden es erneut Poucher Kinder sein, die in eine andere Schule wechseln müssen, sehr wahrscheinlich wird es spätestens die Einschüler 2015 treffen, die Ihre Grundschulzeit nicht in Rösa beenden werden. 

Bei ihrer Stellungnahme in der MZ ( http://www.mz-web.de/bitterfeld/schliessung-der-grundschule-pouch-gericht-lehnt-eilantrag-der-elterninitiative-ab,20640916,28218638.html ) gab Frau Döring an: „Denn durch die höhere Schülerzahl haben wir nun Chancen auf diese Mittel für energetische Sanierung und moderne Ausstattung der Schulen“. Leider fehlt in dieser Aussage die Antwort für welche Schulen. Stark III schreibt mindestens 100 Schüler und die Bestandsfähigkeit für 15 Jahre vor, so die Aussage des stellvertretenden Bürgermeisters Herr Schneider. Dies trifft auf nicht alle drei Grundschulstandorte zu, wenn man sich die durch die Gemeinde erstellten Schülerzahlen ansieht. Rösa wird sehr wahrscheinlich die nächste zu schließende Schule sein, wenn sich die Landespolitik nicht grundlegend ändert.

In Richtung des Landesschulamtes und des Kultunsministeriums müssen wir sagen, dass wir entäuscht sind. Offenbar waren hier in Bezug auf Pouch Sollvorgaben wichtiger als Kinder und deren Unterrichtsversorgung. Vielleicht kann uns ja einer der Verantwortlichen bei Gelegenheit erklären, wieso eine Schule ohne Turnhalle betrieben werden darf. Insofern müssen wir Minister Dorgeloh widersprechen. Weder im Fach Sport noch in Bezug auf Klassenstärke und Raumgröße verbessert sich etwas für unsere Kinder.Dabei hieß es doch, durch die Schulentwicklungsplanungsverordnung sollte sich alles bessern.

Was haben wir erreicht?

Wohl kaum eine Grundschule hat das Fach Demokratie im Unterrichtsprogramm. Wir haben unseren Kinder gezeigt, was es heißt für seine Rechte einzutreten, auch bei Anfeindungen. Bei der Kommunalwahl fragten plötzlich 7 bis 10 jährige, warum sie denn nicht wählen dürften.

Gemeinsinn. In der Elterninitiative sind viele Freundschaften entstanden. Wir haben gelernt auch schwierigste Situationen zusammen durchzustehen auch bei konträren Auffassungen. Da ging es schon mal von 19:00 Uhr bis nachts um 02:00 Uhr.
Genau diese Diskussionsfreude, an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, hätten wir bei einem solchen Thema vom Gemeinderat erwartet.

In Bezug auf die Grundschule Rösa ist auf Intervention von Mitglieder der Elterninitiative das Gesundheitsamt tätig geworden. Es ist gut, dass die Luftprobenmessung in den Klassenräumen keine bedenklichen Ergebnisse gezeigt hat. Es ist aber auch gut, dass der Keller nach einer Empfehlung des Gesundheitsamtes gesperrt wurde. Hier hatten die Wände in einigen Rämen ja einen erheblichen Schimmelbefall aufgewiesen.


Presseerklärung des OVG LSA

(OVG LSA) Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufig die Schließung der Grundschule in Pouch

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 29. August 2014 den von der Gemeinde Muldestausee angeordneten Sofortvollzug der Schließung der Grundschule in Pouch bestätigt. Ob die Schließung rechtmäßig sei, könne im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend beurteilt werden. Bedenken bestünden dahingehend, ob die Grundschule Rösa, die einen Teil der bisher der geschlossenen Grundschule Pouch zugewiesenen Kinder aufnehmen soll, eine ausreichende Kapazität habe, um langfristig zu bestehen und den Kindern nicht alsbald einen erneuten Schulwechsel zuzumuten. Das der Entscheidung des Gemeinderats zugrunde gelegte Gutachten weise zudem einige Unklarheiten auf.
Im Hinblick auf die seit März 2014 auf der Annahme der Schließung der Grundschule basierende Planung der Gemeinde Muldestausee zu Lehrereinsatz, Schülertransport und räumlichen Kapazitäten überwiege jedoch das öffentliche Interesse an der Schließung der Schule gegenüber dem Interesse der Eltern und Schüler, diese zunächst fortzuführen.
OVG LSA , Beschluss vom 29. August 2014  - 3 M 415/14 -;

Donnerstag, 28. August 2014

VG Halle lehnt Eilantrag ab

Unter dem Aktenzeichen 6 B 145/14 HAL lehnt das Verwaltungsgreicht Halle am 21.08.2014 den Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der Schließung der Grundschule Pouch ab. Das Verwaltungsgreicht stellt zunächst fest, dass keine formellen Fehler in der Beschlussfassung ersichtlich sind. Des Gericht sieht auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken. Das Gutachten der von der Gemeinde beauftragten Firma, wird durch das Gericht nicht angezweifelt.